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Wir sind für Sie da, nicht nur in Heiligenhaus, sondern auch für unsere nähere Umgebung  wie  Velbert, Velbert-Neviges, Velbert-Langenberg, Wülfrath, Mettmann, Ratingen, Ratingen-Lintorf, Ratingen-Hösel, Ratingen- Homberg,  Essen-Kettwig, Essen-Werden und ganz Niederberg.



INFOTHEK - HILFSMITTELRICHTLINIE

So funktioniert ein FM System:

Die sprechende Person trägt das Sendermikrofon um den Hals, in der Hand oder das Sendermikrofon kann auch in die Mitte einer Gruppe platziert werden (es nimmt die Sprache aus allen Richtungen auf). Durch die Benutzung von Funk-Wellen, sendet das FM System ein oder mehrere Sprachsignale zum Zuhörer, der einen winzigen Empfänger hinter dem Ohr trägt.

FM Systeme sind in der Lage, durch Objekte hindurch zu senden. Anders als Infrarotsysteme, funktionieren FM Systeme genauso gut im Sonnenlicht als auch in Räumen.

FM Systeme müssen nicht extra installiert werden.

Diese FM-System können nun also verordnet werden, sofern sie zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind (§19 Abs. 3 HilfsM-RL). Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wann ist eine FM-Anlage zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich? Die HilfsM-RL sagt dazu: „FM-Übertragungsanlagen können verordnet werden, (...) z.B. im Rahmen der Frühförderung, um die Sprachentwicklung und/oderSprachförderung hörbehinderter, hörhilfeversorgter bzw. CI-versorgter Kinder zu fördern oder deren Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht [inklusive des Sport-und Turnunterrichts (BSG SozR 2200 §182 Nr. 73)] zu gewährleisten."

Der Einsatz einer FM-Anlage für Kinder und Jugendliche wird nun unmittelbar befürwortet und finanziell übernommen.

Sind die allgemeinen Lebensbedürfnisse auch auf Erwachsene übertragbar?

Ganz allgemein - und damit auch für Erwachsene - umfassen die allgemeinen Grundbedürfnisse des allgemeinen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens:

Das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Ernährung, elementare Körperpflege, selbständiges Wohnen u.a. die Fähigkeiten für eine selbständige Lebens- und Haushaltsführung notwendigen Information erhalten können, Schaffung und Erschließung eines körperlichen und geistigen Freiraums (BSG Urteil v. 07.10.2010, Az. B 3 KR 13/09), Aufsuchen von Ärzten und Therapeuten , Teilnahme am gesellschaftlichen Lebens, soziale Kontakte in einem zur ermeidung von Vereinsamung notwendigen Umfang (BSG SozR 3 - 2500 §33 Nr. 17), Informationsbedürfnis (BSG SozR 220 §182b Nr. 34), passive Erreichbarkeit durch Menschen (BSG SozR-2500 §33 Nr. 30Rd. Nr. 14f; BSG SozR 2200 §182b Nr.33), wohl auch Fernkommunikation mittels Telefon (BSGE 77, 209 = SozR 3 -2500 §33 Nr. 19 S97f)."

Wie können Sie die neue Hilfsmittelrichtlinie nun für sich umsetzen?

Wenn Sie eine FM-Anlage bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, benötigen Sie dazu ein Rezept Ihres HNO -Arztes und einen Kostenvoranschlag über das FM-System. Diese Unterlagen reichen Sie zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Einen Kostenvoranschlag über eine für Sie geeignete FM-Anlage erstellen wir Ihnen gern.

Wenn Sie Fragen zu FM-Systemen haben, können Sie sich natürlich auch gerne an uns wenden. Sie können sich natürlich schon mal vorab in unserem Shop über verschiedene FM-Systeme informieren:

https://audicare.de/phonak-roger/



HILFSMITTELRICHTLINIE

Hilfsmittelrichtlinie

Seit dem 01. April 2012 ist eine neue Hilfsmittelrichtlinie(HilfsM-RL )in Kraft getreten, die für gesetzlich Versicherte große Neuigkeiten und Veränderungen mit sich bringt.

Denn ab jetzt ist es möglich, das Funk-Übertragungsanlagen von Ihrem Ohrenarzt verordnet werden können und somit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.