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Wir sind für Sie da, nicht nur in Heiligenhaus, sondern auch für unsere nähere Umgebung  wie  Velbert, Velbert-Neviges, Velbert-Langenberg, Wülfrath, Mettmann, Ratingen, Ratingen-Lintorf, Ratingen-Hösel, Ratingen- Homberg,  Essen-Kettwig, Essen-Werden und ganz Niederberg.



INFOTHEK - KOSTENÜBERNAHME

Eine Versorgung mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten reicht bei manchen Menschen für das Sprachverstehen in geräuschvoller Umgebung nicht aus. Die Richtmikrofone in den Hörgeräten (oder CIs) können Sprache im Nahfeld (bis 1,5m) effektiv verstärken. Möchte man aber nun Sprache außerhalb dieses Radius verstehen, wie das z.B. in Besprechungen oder Gesprächen im Büro der Fall ist, kommt man schnell an die Grenzen. Genauso ist es in Situationen in denen die Umgebungsgeräusche im Raum sehr laut sind und man dann z.B. im Büro telefonieren muss oder sich an einer Diskussion beteiligen möchte. Hier ist es notwendig, dass die Sprache drahtlos an die Hörgeräte oder das CI übertragen wird –durch eine FM-Anlage wie Phonak Roger.

Die Kostenübernahme von Hilfsmitteln in der Ausbildung und im Beruf kann bei verschiedenen Kostenträgern beantragt werden. Die Kostenerstattung für schwerhörige Menschen im Berufsleben kann neben der Krankenkasse auch über eine der nachfolgenden Kostenträger erfolgen.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit kann technische Hilfsmittel bei Arbeitnehmern mit weniger als 15 Beitragsjahren finanzieren. Vor allem Auszubildende, Arbeitssuchenden oder Berufsstarter können sich an die Agentur wenden. Dort arbeiten Reha-Berater an die sich der Hörgeschädigte direkt wenden kann.

Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung kann technische Hilfsmittel zur Erhaltung des Arbeitsplatzes und gilt für Arbeitnehmer mit mindestens 15 Beitragsjahren finanzieren. Hier gibt es wohnortnahe Servicestellen zur Rehabilitation mit Reha -Beratern. Der Hörgeräteakustiker kann einen Kostenvoranschlag direkt dort einreichen.

Arbeitgeber

Wenn es um die Ausstattung eines Arbeitsplatzes mit technischen Hilfsmitteln geht, sollte man auch immer beim Arbeitsgeber fragen. In größeren Betrieben kann man sich an die Schwerbehindertenvertretung des Betriebsrates wenden.

Integrationsamt

Die Integrationsämter unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dies gilt auch für Selbständige. Es muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% vorliegen. Wenn eine Gleichstellung von der Agentur für Arbeit vorliegt, reicht ein GdB von 30%.

Übersicht der Integrationsämter:

www.integrationsaemter.de/kontakt

Integrationsfachdienst

Die Integrationsfachdienste sind Beratungsstellen für Menschen mit Handicap. Bei Problemen am Arbeitsplatz, z.B. Kommunikationsprobleme(Telefon, Besprechungen, usw.) informieren sie über die Möglichkeiten der technischen Ausstattung am Arbeitsplatz, beraten und begleiten bei der Antragstellung der Kostenübernahme durch Kostenträger wie Integrationsamt, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung.

Verzeichnis aller Integrationsfachdienste:

www.integrationsaemter.de/ifd


INFORMATIONEN FÜR EINE KOSTENÜBERNAHME