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INFOTHEK - RAUCHMELDERPFLICHT

Wer muss Rauchmelder installieren und warten und wer kontrolliert das?

In Deutschland regeln die Bauordnungen der Bundesländer ob bei Neubauten bzw. umfangreichen Umbauten Rauchwarnmelder eingebaut werden müssen und bis wann bestehende Wohnungen nachzurüsten sind.

Für die Nachrüstung vorhandener Wohnungen ist keine Kontrolle vorgesehen. Bei Bewohnern von eigenen Wohnungen setzt man auf deren Einsicht, dass Rauchwarnmelder im Brandfall Leben retten können. Eigentümer von vermieteten Wohnungen können sich eine Nicht-Ausrüstung nicht leisten.

Denn nach einem Brand mit Personenschaden wird sich der Staatsanwalt dafür interessieren, ob Rauchwarnmelder eingebaut und ordnungsgemäß gewartet wurden. Bei Neubauten und umfangreichen Umbauten erfolgt in der Regel eine Abnahme durch das Bauamt, zumindest aber durch den Architekten bzw. Bauvorlageberechtigten.

Die Abnahme ist abhängig von der Einhaltung aller Bauvorschriften. Dazu gehört auch der Einbau von Rauchwarnmeldern.

Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Rauchmelder. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse ob eine Kostenübernahme in Ihrem Fall möglich ist. Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

INFORMATIONEN ZUR RAUCHMELDERPFLICHT 2013

Rauchmelder

Der Sinn oder Unsinn einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht wird viel diskutiert. Eines jedoch ist sicher:

Rauchmelder retten Leben!

Im Falle eines Brandes bekommen Sie die Chance, Ihr eigenes Leben und das Ihrer Familie zu retten. Ein Rauchmelder hat die Aufgabe, die Personen im Raum so schnell wie möglich nach Entstehung eines Brandes zu warnen. So kann die kurze Zeit genutzt werden, um sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen.